MühGetreiWiTechAusbV
§ 20Prüfungsbereich Lagerungstechniken
- 1.
- Lagerungsverfahren und Lagerstätten für Rohstoffpartien auszuwählen,
- 2.
- die Vorbereitung von Lagerstätten zu beschreiben,
- 3.
- Verfahren zur Gesunderhaltung von Rohstoffpartien unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, verfahrenstechnologischer und zeitlicher Vorgaben auszuwählen,
- 4.
- Berechnungen zur Belüftung, Kühlung und Trocknung von Rohstoffpartien durchzuführen,
- 5.
- Einsätze von Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung ihres Aufbaus und ihrer Funktion für die Lagerung zu planen,
- 6.
- Abläufe anhand von Fließschemata darzustellen und Maßnahmen bei Störungen aufzuzeigen,
- 7.
- Maßnahmen zum Schädlingsmonitoring und zur Schädlingsbekämpfung darzustellen,
- 8.
- Lagerungsverfahren und Lagerstätten für Düngemittel auszuwählen,
- 9.
- Maßnahmen zur Lagerung von Düngemitteln, zum Umgang mit Düngemitteln und zur Abgabe von Düngemitteln darzustellen sowie
- 10.
- Maßnahmen zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz, zum Brandschutz, zum Umweltschutz, zur Wirtschaftlichkeit und zum Qualitätsmanagement zu beschreiben.
Sonst: Ersetzt V 806-22-1-22 v. 1.6.2006 I 1285 (MüAusbV 2006)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR100200017
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9b5383e004f6a03974f2596cf86ade01c57a11c85c6277b3900862af36d0c3f2