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MüG

§ 13Zusammensetzung und Funktionsweise des Deutschen Marktüberwachungsforums

Gesetz zur Marktüberwachung und zur Sicherstellung der Konformität von Produkten

(1) Das Deutsche Marktüberwachungsforum besteht aus Vertretern der koordinierenden Kreise mit Vollzugsaufgaben in der Marktüberwachung, Fachexperten sowie Vertretern der obersten Bundes- und Landesbehörden, der Bundesoberbehörden, der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH sowie der Zollverwaltung.
(2) Beschlüsse des Deutschen Marktüberwachungsforums sollen im Konsens gefasst werden.
(3) Das Deutsche Marktüberwachungsforum gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bedarf.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 4 G v. 22.6.2026 I nr. 191

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR172310021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a65ec8247998c6d93fcd0d4795f7b045f9844853d8f67dd9c8e5b37b1cc1d339

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