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MüG

Abschnitt 3 Koordinierte Durchsetzung und Zusammenarbeit

Gesetz zur Marktüberwachung und zur Sicherstellung der Konformität von Produkten

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 4 G v. 22.6.2026 I nr. 191

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR172310021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a65ec8247998c6d93fcd0d4795f7b045f9844853d8f67dd9c8e5b37b1cc1d339

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