LwMstrPrV
§ 1aZulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung
Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Landwirt/Landwirtin
- 1.
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Landwirt/Landwirtin und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- 2.
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- 3.
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 V v. 21.5.2014 I 548
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR006590991
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): df514ed745214dbaf5dd136e0aaa91bcfecf889e6cc04ab293ab7b7b593d3cb5