LwG
§ 4
- a)
- ein den Löhnen vergleichbarer Berufs- und Tarifgruppen entsprechender Lohn für die fremden und familieneigenen Arbeitskräfte - umgerechnet auf notwendige Vollarbeitskräfte -,
- b)
- ein angemessenes Entgelt für die Tätigkeit des Betriebsleiters (Betriebsleiterzuschlag) und
- c)
- eine angemessene Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 358 V v. 31.8.2015 I 1474
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR005650955
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 861ede52fcacf0f7c6afa4eda9e1812456b60b3c72ab8245e718d24e7898bdf0