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LwAusbStEignV

§ 4Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 6 Abs. 22 G v. 23.5.2017 I 1228

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR017900995

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f2c6b8eb9adfc87c0827bd9a664d52a72780599c76ba6ead1e5eb19f6511c54c

XML-Quelle beim Herausgeber