(1) Die landwirtschaftlichen Altschulden können auf Antrag durch einmalige Zahlung eines für jeden Kreditnehmer gesondert bestimmten Betrages abgelöst werden (Ablöseregelung). Der zu zahlende Ablösebetrag orientiert sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers. Diese bemisst sich nach der Ertragslage, den Vermögensverhältnissen und der Liquidität. Der Ablösebetrag soll dem Barwert der künftigen Zahlungen auf die Rangrücktrittsvereinbarungen, mindestens jedoch dem Barwert der bei Auflösung der Rangrücktrittsvereinbarungen entfallenden Bankgebühren und ersparten Kosten der Abschlussprüfungen entsprechen. Satz 1 gilt nicht für Kreditnehmer, die zum Zeitpunkt der Antragstellung die Liquidation beschlossen oder die Gesamtvollstreckung oder Insolvenz angemeldet haben.
(2) Bei der Barwertberechnung wird der Durchschnitt der im Zeitraum von August 1997 bis zum Ende der Antragsfrist gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 im Amtsblatt der Europäischen Union für Zwecke der gemeinschaftlichen Kontrolle staatlicher Beihilfen veröffentlichten Referenzzinssätze angewendet.
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 10.8.2021 I 3436
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.