LuftRegV
§ 6Inhalt der Abteilungen des Registerblatts für ein Ersatzteillager
Verordnung über die Einrichtung und die Führung des Registers für Pfandrechte an Luftfahrzeugen
- 1.
- in Spalte 1: die Bezeichnung der Stelle, an der die Ersatzteile lagern;
- 2.
- in Spalte 2: der Tag der Eintragung des Ersatzteillagers und die Löschung der Eintragung des Ersatzteillagers im Register.
- 1.
- in Spalte 1: die laufende Nummer der Eintragung in Spalte 2;
- 2.
- in Spalte 2: die Bezeichnung des auf die Ersatzteile erweiterten Pfandrechts nach Registerblatt, Abteilung und laufende Nummer sowie sonstige Angaben, die den Inhalt der Erweiterung betreffen;
- 3.
- in Spalte 3: die laufende Nummer der von der Änderung betroffenen Eintragung;
- 4.
- in Spalte 4: die Veränderungen der in den Spalten 1 und 2 eingetragenen Erweiterungen;
- 5.
- in Spalte 5: die laufende Nummer der von der Löschung betroffenen Erweiterung;
- 6.
- in Spalte 6: die Löschung der eingetragenen Erweiterungen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 25 G v. 20.11.2019 I 1724
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR027900999
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): caa87b3d0d9966c991369798c018216ac205f70c920b4d5d41c674e82cd70a96