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LogSystFachwBAProFV

§ 4Prüfungsbereich „Logistische Anforderungen ermitteln, analysieren und bewerten“

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Logistiksysteme oder Geprüfte Fachwirtin für Logistiksysteme – Bachelor Professional in Logistiksysteme

Im Prüfungsbereich „Logistische Anforderungen ermitteln, analysieren und bewerten“ hat die zu prüfende Person die Fähigkeiten nachzuweisen, logistische Bedürfnisse von Kunden und Kundinnen zu ermitteln, deren Wertschöpfungskette zu analysieren und unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten. Dies umfasst die Fähigkeit, soziale, rechtliche, technische und ökologische Bedingungen zielorientiert und situationsbezogen zu berücksichtigen. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:
1.
Bewerten der logistischen Abläufe und ihrer Einbindung in den Wertschöpfungsprozess auf der Grundlage einer Logistiksystemanalyse,
2.
Darstellen der Ergebnisse von Analyse und Bewertung gegenüber den Kunden und Kundinnen.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 806-22-6-46 v. 13.2.2013 I 241 (FachkLogSystPrV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0FB0A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7a2c0e311e25d07b9f108149415b28a2f8a6d814ee307e6b651ff80580f1250e

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