LogSystFachwBAProFV
§ 4Prüfungsbereich „Logistische Anforderungen ermitteln, analysieren und bewerten“
- 1.
- Bewerten der logistischen Abläufe und ihrer Einbindung in den Wertschöpfungsprozess auf der Grundlage einer Logistiksystemanalyse,
- 2.
- Darstellen der Ergebnisse von Analyse und Bewertung gegenüber den Kunden und Kundinnen.
Sonst: Ersetzt V 806-22-6-46 v. 13.2.2013 I 241 (FachkLogSystPrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0FB0A0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7a2c0e311e25d07b9f108149415b28a2f8a6d814ee307e6b651ff80580f1250e