LogSystFachwBAProFV
§ 3Inhalt und Gliederung der Prüfung
- 1.
- „Logistische Anforderungen ermitteln, analysieren und bewerten“ nach § 4,
- 2.
- „Logistische Lösungen entwickeln und planen“ nach § 5,
- 3.
- „Logistische Lösungen umsetzen, bewerten und weiterentwickeln“ nach § 6,
- 4.
- „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ nach § 7.
Sonst: Ersetzt V 806-22-6-46 v. 13.2.2013 I 241 (FachkLogSystPrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0FB0A0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7a2c0e311e25d07b9f108149415b28a2f8a6d814ee307e6b651ff80580f1250e