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LogSystFachwBAProFV

§ 3Inhalt und Gliederung der Prüfung

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Logistiksysteme oder Geprüfte Fachwirtin für Logistiksysteme – Bachelor Professional in Logistiksysteme

Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
1.
„Logistische Anforderungen ermitteln, analysieren und bewerten“ nach § 4,
2.
„Logistische Lösungen entwickeln und planen“ nach § 5,
3.
„Logistische Lösungen umsetzen, bewerten und weiterentwickeln“ nach § 6,
4.
„Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ nach § 7.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 806-22-6-46 v. 13.2.2013 I 241 (FachkLogSystPrV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0FB0A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7a2c0e311e25d07b9f108149415b28a2f8a6d814ee307e6b651ff80580f1250e

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