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LMTAusbV 2000

§ 5Ausbildungsplan

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 28.10.2013 I 3902

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR011500000

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9ef976ac1962b398f137241f5896dd33a83c2557abcad5d51740921c3136f9a5

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