LmhFortbPrüfV
§ 6Inhalte der Prüfung „Schwerpunktspezifische Verkaufsleitungsqualifikationen“
- 1.
- Informationen zu Rohstoffen und Herstellungsweisen aufbereiten und weitergeben,
- 2.
- Vertriebskonzepte entwickeln,
- 3.
- Warenströme und Retourenmanagement organisieren,
- 4.
- Qualitätsmanagement gestalten, Maßstäbe für die Lebensmittelqualität bestimmen und die Einhaltung von Qualitätsvorgaben systematisch überwachen,
- 5.
- Betriebswirtschaftliche Kennzahlen ermitteln und für die Verkaufsleitung nutzen,
- 6.
- Marketing- und Präsentationskonzepte planen, umsetzen und optimieren,
- 7.
- Gastronomiekonzepte für Imbiss, Café und Außer-Haus-Service ausgestalten und realisieren,
- 8.
- Verkaufs-, Verhandlungs- und Beratungsgespräche fachlich vorbereiten, führen und auswerten sowie
- 9.
- Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen, fördern und schulen.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Geändert durch Art. 7 V v. 9.12.2019 I 2153
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR198000015
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2f6a25b762c1e1fba42d1d6f2ac7142bb3b9f5dde0030d5a375d3964e33fbcf0