1. LADV-Saar
§ 2Berechnung des Sonderwerts
- 1.
- bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben aus der Zusammenfassung der Wertanteile für den Grund und Boden, für die Gebäude und für die anderen Betriebsbestandteile,
- 2.
- bei den bebauten Grundstücken aus der Zusammenfassung der Wertanteile für den Grund und Boden und für die Gebäude.
- 1.
- bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Anlage A,
- 2.
- bei den bebauten Grundstücken die Anlage B.
- 1.
- als Bewertungsbezirk die für die Durchführung der Einheitsbewertung auf den 1. Januar 1935 oder 1. Januar 1936 als Bewertungsbezirke abgegrenzten Gebietsbereiche,
- 2.
- als Hauptgeschäftsstraßen und Geschäftsstraßen die in Anlage C aufgeführten Straßen und Plätze mit der für sie jeweils angegebenen maßgebenden Anzahl der Gebäudegeschosse (§ 3).
Stand: Geändert durch § 8 V v. 31.3.1966 I 199
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR016460961
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4aaae521c4ba6ef6d8772d6397637f0ed152afb2249373a5acff427a81b9ebec