LAP-hDBiblV
§ 22Aufstieg, Auswahlverfahren
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 10 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR277900001
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6732f7b81611f2f6eba8e65bf2994e69b2c32d0bc77afb942f1867fc7b43a994
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 44 BLVAuswahlverfahren für den Aufstieg; Auswahlkommission
„… hn des gehobenen Dienstes an wissenschaftlichen Bibliotheken und Dokumentationsstellen können gemäß § 44 der Bundeslaufbahnverordnung zum Aufstieg in die Laufbahn des höheren Dienstes an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes zugelassen werden. (2) …“