LandBauMechMstrV
§ 6Fachgespräch
- 1.
- die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,
- 2.
- Kundinnen und Kunden zu beraten und dabei den jeweiligen Kundenwunsch sowie wirtschaftliche Gesichtspunkte, rechtliche Gesichtspunkte, zeitliche Gesichtspunkte und technische Gesichtspunkte in das Beratungsgespräch einzubeziehen,
- 3.
- sein Vorgehen bei der Planung und Durchführung des Meisterprüfungsprojekts zu begründen sowie
- 4.
- mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darzustellen und dabei aktuelle Entwicklungen im Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk zu berücksichtigen.
Sonst: Ersetzt V 7110-3-143 v. 5.4.2001 I 490 (LandmMechMstrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR1150A0024
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c09934871ad9a94cea22108351b3e03ff173269fce67b3e81f15d5b49b06cab3