Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang für das „Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen“ an der Universität Bremen

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 251659. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:11.07.2018 Inkrafttreten01.10.2025 Zuletzt geändert durch:Anlage 1.4 neu gefasst durch Ordnung vom 29. Januar 2025 (Brem.ABl. 2025 S. 248)5) Fundstelle Brem.ABl. 2018, S. 682; 2024 S. 253, S. 374 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung für den Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang für das „Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen“ an der Universität Bremen vom 19. Juni 2018 (Brem.ABl. 2018, S. 682; 2024 S. 253, S. 374), zuletzt Anlage 1.4 neu gefasst durch Ordnung vom 29. Januar 2025 (Brem.ABl. 2025 S. 248)5)"

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

= Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet) 2.3 Wahlpflichtbereich Förderschwerpunkte (Compulsory Elective Modules, Special Educational Needs), 18 CP K.- Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MPTP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) IP-GO- 3A Förderschwerpunkt Emotional-soziale Entwicklung Special Needs Education: Socialemotional (Behavioral) Development WP 9 TP Prüfungsleistung (benotet), 6 CP PL: 1 SL: 0 Studienleistung (unbenotet), 3 CP PL: 0 SL: 1 IP-GO- 3B Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Special Needs Education for Children Categorized as Having Cognitive Impairments WP 9 TP Prüfungsleistung (benotet), 6 CP PL: 1 SL: 0 Studienleistung (unbenotet), 3 CP PL: 0 SL: 1 IP-GO-3C Förderschwerpunkt Lernen Special Needs Education for Children Categorized as Having Learning Difficulties WP 9 TP Prüfungsleistung (benotet), 6 CP PL: 1 SL: 0 Studienleistung (unbenotet), 3 CP PL: 0 SL: 1 IP-GO- 3D Förderschwerpunkt Sprache Special Needs Education: Speech and Language WP 9 TP Prüfungsleistung (benotet), 6 CP PL: 1 SL: 0 Studienleistung (unbenotet), 3 CP PL: 0 SL: 1 K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet) 2.4 Wahlpflichtbereich Inklusive Fachdidaktik (Compulsory Elective Modules; Subject Matter Teaching in Inclusive Settings), 6 CP K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) IP-GO-E Englischdidaktik inklusiv Teaching English in Inclusive Settings WP 3 TP Addressing learner-specific needs in English language teaching (3 CP) PL: 1 SL: 0 Diagnosing learner-specific needs in English language teaching (3 CP) SL: 1 PL: 0 IP-GO-M Mathematikdidaktik inklusiv Teaching Math in Inclusive Settings WP 6 KP   PL: 1 SL: 1 IP-GO-D Deutschdidaktik inklusiv Teaching German in Inclusive Settings WP 6 KP   PL: 1 SL: 2 K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet) Anlage 1.2 Anlage 1.2 für das Studienfach „Germanistik/Deutsch“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang „Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen“ Vom 20. Juni 2018 Der Fachbereichsrat des Fachbereichs 10 „Sprach- und Literaturwissenschaften“ hat auf seiner Sitzung am 20. Juni 2018 gemäß § 87 Satz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i.V.m. § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes vom 8. Mai 2018 (Brem.GBl. S. 168), folgende Anlage beschlossen: Diese Anlage gilt i.V.m. dem zentralen Teil der fachspezifischen Prüfungsordnung für den Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang „Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen“ an der Universität Bremen in der jeweils geltenden Fassung sowie in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Bachelorstudiengänge (AT BPO) der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils geltenden Fassung. § 1 Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad werden im zentralen Teil der fachspezifischen Prüfungsordnung für den Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang „Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen“ an der Universität Bremen in der jeweils geltenden Fassung geregelt. § 2 Studienaufbau, Module und Leistungspunkte (1) „Germanistik/Deutsch“ ist ein Studienfach im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang „Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen“ (Kurztitel: „BA IP GyOS“). (2) Das Studium des Studienfaches „Germanistik/Deutsch“ gliedert sich wie folgt: - Fachwissenschaft, Pflichtbereich (60 CP) - Fachdidaktik, Pflichtbereich (12 CP) - Ggf. Modul Bachelorarbeit (12 CP) (3) In den Anhängen 1 und 2 sind der empfohlene Studienverlauf des Studienfaches sowie die zu erbringenden Prüfungsleistungen aufgeführt. (4) Module werden als Pflicht- oder Wahlpflichtmodule durchgeführt. (5) Die im Studienverlaufsplan vorgesehenen Pflicht und Wahlpflichtmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten. (6) Module im Pflicht- und Wahlpflichtbereich werden in deutscher Sprache durchgeführt. (7) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen. (8) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 AT BPO durchgeführt. Weitere Lehrveranstaltungsarten können durch Entscheidungen des Rektorats spezifiziert werden. (9) Die Praktika für den Zwei-Fächer Bachelorstudiengang „BA IP GyOS“ regelt die entsprechende Praktikumsordnung für schulpraktische Studien. Zu den in einem Modul integrierten Praxisorientierten Elementen (POE) sind zudem Informationen in der Modulbeschreibung enthalten. § 3 Prüfungen (1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT BPO durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in den in Anhang 3 aufgeführten Formen erfolgen. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin oder eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen. (2) Eine erneute Prüfung kann gemäß § 20 Absatz 4 AT BPO in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen. (3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt. (4) Das Kompensationsprinzip gemäß § 5 Absatz 8 AT BPO 2010 wird nicht angewendet. § 4 Anerkennung und Anrechnung Die Anerkennung oder die Anrechnung von Leistungen erfolgt gemäß § 22 AT BPO in der jeweils geltenden Fassung. § 5 Zulassungsvoraussetzungen für Module Außer im Rahmen des § 6 Absatz 3 gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für Module. § 6 Modul Bachelorarbeit (1) Die Bachelorarbeit kann im Studienfach „Germanistik/Deutsch“ in der Fachwissenschaft oder in der Fachdidaktik geschrieben werden. (2) Das Modul Bachelorarbeit (12 CP) setzt sich zusammen aus der Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP. Ein begleitendes Seminar wird angeboten, ist aber nicht obligatorisch. (3) Voraussetzung zur Anmeldung der Bachelorarbeit im Studienfach „Germanistik/Deutsch“ ist der Nachweis von mindestens 45 CP im Studienfach. (4) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit im Studienfach „Germanistik/Deutsch“ beträgt 12 Wochen. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 4 Wochen genehmigen. (5) Die Bachelorarbeit wird als Einzelarbeit erstellt. (6) Die Bachelorarbeit wird in deutscher Sprache angefertigt. § 7 Berechnung der Fachnote Die Fachnote für das Studienfach „Germanistik/Deutsch“ wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete Prüfungen abgelegt werden. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein. § 8 Geltungsbereich und Inkrafttreten Diese Anlage 1.2 für das Studienfach „Germanistik/Deutsch“ zur Fachspezifischen Prüfungsordnung „Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen“ tritt nach der Genehmigung der Prüfungsordnung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2018 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2018/19 erstmals im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang „Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen“ an der Universität Bremen im Studienfach „Germanistik/Deutsch“ immatrikuliert werden. Genehmigt, Bremen, den 2. Juli 2018 Der Rektor der Universität Bremen - Anhang 1: Studienverlaufsplan für das Studienfach „Germanistik/Deutsch“ - Anhang 2: Module und Prüfungsanforderungen - Anhang 3: Weitere Prüfungsformen Anhang 1 Anhang 1: Studienverlaufsplan für das Studienfach „Germanistik/Deutsch“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang „Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen“ Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden. Die Bachelorarbeit wird hier im Studienverlaufsplan ausgewiesen. Studierende können jedoch wählen, ob sie die Bachelorarbeit in diesem oder in ihrem zweiten Fach schreiben wollen. Der Umfang der CP erhöht/reduziert sich dann jeweils um 12 CP. Studienabschnitte gemäß § 2 (2) → Fachwissenschaft (60 CP) Fachdidaktik (12 CP) ggf. Bachelorarbeit (12 CP) ∑ 72 CP + ggf. 12 CP Verlauf Studienjahr 1. Jahr 1. Sem. A1, Grundlagen Literaturwissenschaft I, 6 CP B1, Grundlagen Sprachwissenschaft, 6 CP     27 2. Sem. A2, Grundlagen Literaturwissenschaft II, 9 CP B2, Grammatische Theorie und Analyse, 6 CP     2. Jahr 3. Sem. A3, Literaturtheorie und literaturwissenschaftliche Methodologie, 6 CP B3, Sprache in Denken und Handeln, 6 CP     27 4. Sem. A4, Literaturgeschichte, 9 CP FD1, Fachdidaktische Basiskompetenzen Deutsch (Sekundarstufen), 9 CP     3. Jahr 5. Sem. D1, Psycholinguistische Grundlagen der Mehrsprachigkeit (DaZ/DaF), 6 CP FD2, Praxisorientierte Elemente Deutsch, 3 CP   18 (+ ggf. 12) 6. Sem. D2, Mehrsprachigkeit in Theorie und Praxis (DaZ/DaF), 6 CP   ggf. Modul Bachelorarbeit, 12 CP CP: Credit Points, Sem.: Semester, ggf.: gegebenenfalls Anhang 2 Anhang 2: Module und Prüfungsanforderungen für das Studienfach „Germanistik/Deutsch“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang „Lehramt Sonderpädagogik/Inklusive Pädagogik an Gymnasien/Oberschulen“ 2.1 Ggf. Bachelorarbeit (Bachelor Thesis) K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) Bachelorarbeit Modul Bachelorarbeit Module Bachelor Thesis WP 12 MP   PL: 1 SL: 0 K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet) 2.2 Fachwissenschaft (German Studies), Pflichtbereich (Compulsory Modules) K.- Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) A1 Grundlagen Literaturwissenschaft I Literary Studies. Basis I P 6 TP Einführung neuere deutsche Literaturwissenschaft, 3 CP PL: 1 SL: 0 Einführung ältere deutsche Literaturwissenschaft, 3 CP PL: 1 SL: 0 A2 Grundlagen Literaturwissenschaft II Literary Studies. Basis II P 9 KP Seminar zur älteren Literatur1 PL: 1 Seminar zur neueren Literatur1 SL: 2 A3 Literaturtheorie und literaturwissenschaftliche Methodologie Literary Theory and Methodology in Literary Studies P 6 KP   PL: 1 SL: 2 A4 Literaturgeschichte Literary History P 9 KP Seminar zur älteren Literatur1 PL: 1 Seminar zur neueren Literatur1 SL: 2 B1 Grundlagen Sprachwissenschaft Basics of Linguistics P 6 TP Einführung Sprachwissenschaft, 3 CP PL: 1 SL: 0 Einführung ältere Sprachstufen, 3 CP PL: 1 SL: 0 B2 Grammatische Theorie und Analyse Grammatical Theory and Analysis P 6 TP Einführung Phonologie/Morphologie, 3 CP PL: 1 SL: 0 Einführung Syntax, 3 CP PL: 1 SL: 0 B3 Sprache in Denken und Handeln Language in Thought and Action P 6 KP   PL: 1 SL: 2 D1 Psycholinguistische Grundlagen der Mehrsprachigkeit (DaZ/DaF) Psycholinguistic Foundations of Multilingualism P 6 KP   PL: 1 SL: 2 D2 Mehrsprachigkeit in Theorie und Praxis (DaZ/DaF) Multilingualism: Theory and Practice P 6 KP   PL: 1 SL: 2 K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet); 2.3 Fachdidaktik (Teaching German), Pflichtbereich (Compulsory Modules) K.- Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) FD1 Fachdidaktische Basiskompetenzen Deutsch (Sekundarstufen) Basic Competences of Didactics German (Sekundarstufen) P 9 TP Einführung Sprach- und Literaturdidaktik, 3 CP PL: 1 SL: 0       Einführung Mediendidaktik, 3 CP PL: 1 SL: 0       Einführung Lese- und Schreibdidaktik, 3 CP PL: 1 SL: 1 FD2 Praxisorientierte Elemente Deutsch Practice oriented Essentials of Teaching German P 3 KP   PL: 0 SL: 3 K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet) Fußnoten 1 Die Module A2 und A4 unterscheiden Seminare und Prüfungsleistungen zur neueren und zur älteren Literatur. Je eine Prüfungsleistung in den beiden Modulen muss zur älteren und zur neueren Literatur erbracht werden. Die Wahl, in welchem Modul dies jeweils geschieht, liegt bei den Studierenden. 1 Die Module A2 und A4 unterscheiden Seminare und Prüfungsleistungen zur neueren und zur älteren Literatur. Je eine Prüfungsleistung in den beiden Modulen muss zur älteren und zur neueren Literatur erbracht werden. Die Wahl, in welchem Modul dies jeweils geschieht, liegt bei den Studierenden. 1 Die Module A2 und A4 unterscheiden Seminare und Prüfungsleistungen zur neueren und zur älteren Literatur. Je eine Prüfungsleistung in den beiden Modulen muss zur älteren und zur neueren Literatur erbracht werden. Die Wahl, in welchem Modul dies jeweils geschieht, liegt bei den Studierenden. 1 Die Module A2 und A4 unterscheiden Seminare und Prüfungsleistungen zur neueren und zur älteren Literatur. Je eine Prüfungsleistung in den beiden Modulen muss zur älteren und zur neueren Literatur erbracht werden. Die Wahl, in welchem Modul dies jeweils geschieht, liegt bei den Studierenden. Anhang 3 Anhang 3: Weitere Prüfungsformen 1. Portfolio, bestehend aus mehreren Einzelleistungen, die zusammenfassend gemäß AT BPO § 8 Absatz 8 bewertet werden. Die Anforderungen und Erwartungen an diese werden zu Beginn der Lehrveranstaltung mitgeteilt. 2. Lerntagebuch, bestehend aus einer Sammlung von i.d.R. schriftlichen Unterlagen, die eine individuelle gegenstandsbezogene Lernentwicklung dokumentieren. Anlage 1.3 Anlage 1.3 für das Studienfach „Mathematik“ im Zwei-Fächer Bachelorstudiengang „Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen“ Vom 20. Juni 2018 Der Fachbereichsrat des Fachbereichs 3 (Mathematik/Informatik) hat auf seiner Sitzung am 20. Juni 2018 gemäß § 87 Satz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i.V.m. § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes vom 8. Mai 2018 (Brem.GBl. S. 168), folgende Anlage beschlossen: Diese Anlage gilt i.V.m. dem zentralen Teil der Fachspezifischen Prüfungsordnung für den Zwei-Fächer Bachelorstudiengang „Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen“ an der Universität Bremen in der jeweils geltenden Fassung sowie in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Bachelorstudiengänge (AT BPO) der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils geltenden Fassung. § 1 Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad werden im zentralen Teil der fachspezifischen Prüfungsordnung für den Zwei-Fächer Bachelorstudiengang „Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen“ an der Universität Bremen in der jeweils geltenden Fassung geregelt. § 2 Studienaufbau, Module und Leistungspunkte (1) „Mathematik“ ist ein Studienfach im Zwei-Fächer Bachelorstudiengang „Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen“ (Kurztitel: „BA IP GyOS“). (2) Das Studium des Studienfaches „Mathematik“ gliedert sich wie folgt: - Fachwissenschaften (Pflichtbereich) im Umfang von 60 CP, - Fachdidaktik (Pflichtbereich) im Umfang von 12 CP, - Ggf. Modul Bachelorarbeit (12 CP). (3) In den Anhängen 1 und 2 sind der empfohlene Studienverlauf des Studienfaches sowie die zu erbringenden Prüfungsleistungen aufgeführt. (4) Module werden als Pflicht- oder als Wahlpflichtmodule durchgeführt. (5) Die im Studienverlaufsplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten. (6) Module im Pflicht- und Wahlpflichtbereich werden in deutscher Sprache angeboten. (7) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen. (8) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 AT BPO durchgeführt. (9) Die Praktika für den Zwei-Fächer Bachelorstudiengang „BA IP GyOS“ regelt die Praktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge im Lehramt. Zu den in einem Modul integrierten Praxisorientierten Elementen (POE) sind zudem Informationen in der Modulbeschreibung enthalten. § 3 Prüfungen (1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT BPO durchgeführt. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin oder eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen. (2) Eine erneute Prüfung kann gemäß § 20 Absatz 4 AT BPO in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen. (3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt. (4) Das Kompensationsprinzip gemäß § 5 Absatz 8 AT BPO 2010 wird nicht angewendet. § 4 Anerkennung und Anrechnung Die Anerkennung oder die Anrechnung von Leistungen erfolgt gemäß § 22 AT BPO in der jeweils geltenden Fassung. § 5 Zulassungsvoraussetzungen für Module Außer im Rahmen des § 6 Absatz 2 gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für Module. § 6 Modul Bachelorarbeit (1) Die Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP kann im Studienfach „Mathematik“ in der Fachwissenschaft geschrieben werden. (2) Voraussetzung zur Anmeldung der Bachelorarbeit im Studienfach „Mathematik“ ist der Nachweis von mindestens 45 CP im Studienfach. (3) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit im Studienfach „Mathematik“ beträgt 12 Wochen. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 3 Wochen genehmigen. (4) Die Bachelorarbeit wird als Einzel- oder als Gruppenarbeit mit bis zu drei Personen erstellt. Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein. (5) Die Bachelorarbeit wird in deutscher Sprache angefertigt. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag andere Sprachen zulassen, sofern die Betreuung und Bewertung gewährleistet sind. § 7 Berechnung der Fachnote Die Fachnote für das Studienfach „Mathematik“ wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete Prüfungen abgelegt werden. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein. § 8 Geltungsbereich und Inkrafttreten Diese Anlage 1.3 für das Studienfach „Mathematik“ zur Fachspezifischen Prüfungsordnung „Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/ Oberschulen“ tritt nach der Genehmigung der Prüfungsordnung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2018 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2018/19 erstmals im Zwei-Fächer Bachelorstudiengang „Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen“ an der Universität Bremen im Studienfach „Mathematik“ immatrikuliert werden. Genehmigt, Bremen, den 2. Juli 2018 Der Rektor der Universität Bremen - Anhang 1: Studienverlaufsplan für das Studienfach „Inklusive Pädagogik“ - Anhang 2: Module und Prüfungsanforderungen Anhang 1 Anhang 1: Studienverlaufsplan für das Studienfach „Mathematik“ im Zwei- Fächer-Bachelorstudiengang „Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen“ Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden. Die Bachelorarbeit wird hier im Studienverlaufsplan ausgewiesen. Studierende können jedoch wählen, ob sie die Bachelorarbeit in diesem oder in der Inklusiven Pädagogik schreiben wollen. Der Umfang der CP erhöht/reduziert sich dann jeweils um 12 CP. Struktur entlang der Belegregelung (Pflicht, Wahlpflicht, Wahl)→ Pflichtbereich ggf. Bachelor- arbeit Σ 72 CP + ggf. 12 CP Studienjahr ↓ Studienabschnitte Gemäß § 2 Absatz 2 → Fachwissenschaft Fachdidaktik 1.Jahr 1. Sem. MGY1 Lineare Algebra, 18 CP MGY2 Geometrie, 6 CP     24 2. Sem. 2. Jahr 3. Sem. MGY3 Analysis 1/2, 21 CP   D1 Grundzüge der Mathematikdidaktik, 6 CP   27 4. Sem. 3. Jahr 5. Sem. MGY5 Angewandte Mathematik, 6 CP   D2: Diagnostizieren und Fördern mit Praxisanteilen (POE), 6 CP   21 (+ ggf. 12) 6. Sem. MGY7 Stochastik, 9 CP     Ggf. MGY6 Modul Bachelorarbeit, (12 CP) CP: Credit Points, Sem. = Semester Anhang 2 Anhang 2: Module und Prüfungsanforderungen 2.1 Ggf. Bachelorarbeit (Bachelor Thesis) K.- Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) MGY6 Modul Bachelorarbeit Bachelor Thesis WP 12 MP   PL: 1 SL: 0 K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet) 2.2 Pflichtbereich Fachwissenschaft (Compulsory Modules, Studies in Mathematics) K.- Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) MGY1 Lineare Algebra Linear Algebra P 18 KP   PL: 1 SL: 1 MGY2 Geometrie Geometry P 6 KP   PL: 1 SL: 1 MGY3 Analysis 1/2 Analysis 1/2 P 21 KP   PL: 1 SL: 1 MGY5 Angewandte Mathematik Applied Mathematics P 6 KP   PL: 1 SL: 1 MGY7 Stochastik Stochastics P 9 KP   PL: 1 SL: 1 K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet) 2.3 Pflichtbereich Fachdidaktik (Compulsory Modules, Teaching Mathematics) K.- Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) D1 Grundzüge der Mathema

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.