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LAG

§ 325Antragstellung

Gesetz über den Lastenausgleich

(1) Anträge auf Gewährung von Ausgleichsleistungen sind, soweit nichts anderes bestimmt wird, an das für den ständigen Aufenthalt des Geschädigten zuständige Ausgleichsamt zu richten. Hat der Antragsteller keinen ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder in Berlin (West), so ist zuständig
1.
bei Vertreibungsschäden, Ostschäden, Sparerschäden und Zonenschäden dasjenige Ausgleichsamt, in dessen Bereich der Antragsteller zuletzt ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder in Berlin (West) gehabt hat,
2.
bei Kriegssachschäden dasjenige Ausgleichsamt, in dessen Bereich der Kriegssachschaden eingetreten ist.
(2) Sind einem Antragsteller, der keinen ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder in Berlin (West) hat, Kriegssachschäden im Bereich mehrerer Ausgleichsämter entstanden oder bestehen aus anderen Gründen Zweifel darüber, welches Ausgleichsamt für die Entgegennahme des Antrags zuständig ist, so bestimmt der Präsident des Bundesausgleichsamtes das zuständige Ausgleichsamt.
(3) Der Antrag ist, soweit nichts anderes bestimmt wird, bei der für den ständigen Aufenthalt des Geschädigten zuständigen Gemeindebehörde einzureichen. Die Gemeindebehörde oder die an deren Stelle bestimmte Behörde hat, soweit der Antrag nicht hinreichend begründet ist oder die Angaben unvollständig sind, auf Ergänzung hinzuwirken und erforderlichenfalls den Antragsteller vorzuladen. Sie hat den Antrag mit kurzer eigener Stellungnahme weiterzuleiten.
(4) Anträge auf Gewährung von Ausgleichsleistungen, auf die nach diesem Gesetz ein Rechtsanspruch besteht, sind auf amtlichem Formblatt einzureichen.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 2.6.1993 I 845; 1995 I 248

Stand: zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 29.6.2026 I Nr. 197

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004460952

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9f8a91eabab2ee1bec48bd902a073dab2de8985eaf260dd094079cec5da57847

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