KVBG
§ 10Gegenstand der Ausschreibungen, Gebotstermine
Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung
- 1.
- im verkürzten Verfahren für das Jahr 2020 ist der 1. September 2020,
- 2.
- im verkürzten Verfahren für das Jahr 2021 ist der erste Werktag des Monats, der vier Monate nach dem Gebotstermin nach Nummer 1 liegt,
- 3.
- mit dem Zieldatum 2022 liegt 20 Monate vor diesem Zieldatum,
- 4.
- mit dem Zieldatum 2023 liegt 21 Monate vor diesem Zieldatum,
- 5.
- mit dem Zieldatum 2024 liegt 28 Monate vor diesem Zieldatum,
- 6.
- mit dem Zieldatum 2025 liegt 32 Monate vor diesem Zieldatum und
- 7.
- mit dem Zieldatum 2026 liegt 34 Monate vor diesem Zieldatum .
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 25.11.2025 I Nr. 283
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR181810020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 330e7ae3c40ad12f584b8bc8899e75868b6d85170f2893b8ca07c3f7a1f0879a