Zum Gesetzesinhalt

KultgSchKonvG

Art 1

Gesetz zu der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten

Der in Den Haag am 14. Mai 1954 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten nebst Protokoll wird zugestimmt. Die Konvention und das Protokoll werden nachstehend veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 154 V v. 19.6.2020 I 1328

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR212330967

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8be8e6546e81fb712af3a3cf3fe9c72ecf5397d65527e8855351394d93b34281

XML-Quelle beim Herausgeber