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4. KugBeV

Allgemeine Hinweise

Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.1.2026 +++)

Fassungsangaben der Quelle

Aufh: V aufgeh. durch § 2 dieser V mit Ablauf des 31.12.2026

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1520A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): acf53b45a24cd4dd8562786f24bdf9ce9174a78a2a88865bf6e9ec4e85966eb9

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