KStoffIndMeistPrV 2014
§ 5Handlungsspezifische Qualifikationen
- 1.
- Technik,
- 2.
- Organisation und
- 3.
- Führung und Personal.
- 1.
- die Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkte:
- a)
- Bearbeitungstechnik,
- b)
- Verarbeitungstechnik,
- c)
- Kautschuktechnik oder
- d)
- Faserverbundtechnik,
wobei die zu prüfende Person einen der genannten Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkte bestimmt, in dem geprüft werden soll; - 2.
- die Qualifikationsschwerpunkte:
- a)
- Betriebstechnik,
- b)
- Werkstoffe und
- c)
- Produktionsprozesse.
- 1.
- Betriebliches Kostenwesen,
- 2.
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme und
- 3.
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz.
- 1.
- Personalführung,
- 2.
- Personalentwicklung und
- 3.
- Qualitätsmanagement.
- 1.
- Im Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt „Bearbeitungstechnik“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Bearbeitungsverfahren und -prozesse zur Herstellung von Bauteilen oder Fenster-, Tür- und Fassadenelementen bewerten und optimieren zu können; hierzu gehört, die Einhaltung der einschlägigen Normen sicherzustellen; in diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
- a)
- Auswählen, Beurteilen und Optimieren von Bearbeitungsverfahren, insbesondere Schweißen, Kleben, Umformen, spanende Bearbeitung, Verstärken von Bauteilen, Auskleiden, Montieren, Demontieren und Nachbearbeiten,
- b)
- Optimieren der Bearbeitungsprozesse unter Einhaltung qualitativer und quantitativer Vorgaben,
- c)
- Optimieren von Maschinen- und Prozessparametern unter Berücksichtigung der Zusammenhänge zwischen Werkstoff und Bearbeitungsverfahren,
- d)
- Mitwirken bei der Auswahl zur Beschaffung von neuen Maschinen, Apparaten, technischen Hilfseinrichtungen, Werkzeugen und Werkstoffen unter Beachtung von technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten,
- e)
- Beurteilen von Auswirkungen auf den Bearbeitungsprozess beim Einsatz neuer Werkstoffe, Verfahren und Betriebsmittel,
- f)
- Ermitteln von Ursachen im Störungsfall und Einleiten von Maßnahmen,
- g)
- Beurteilen von Vor- und Nachbehandlungsarbeitsgängen sowie von Verfahren zur Veredelung der Bauteile,
- h)
- Planen, Optimieren und Überwachen verfahrensspezifischer, fertigungsbegleitender qualitätssichernder Mess- und Prüfsysteme;
- 2.
- im Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt „Verarbeitungstechnik“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, kontinuierliche und diskontinuierliche Verarbeitungsverfahren für Thermoplaste und Duromere, deren Vor- und Nachbehandlung sowie verfahrensspezifische Prüfsysteme bewerten und optimieren zu können; in diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
- a)
- Auswählen und Beurteilen diskontinuierlicher Verarbeitungsverfahren wie Spritzgießen und -blasen, Pressen, Schäumen und Thermoformen,
- b)
- Auswählen und Beurteilen kontinuierlicher Verarbeitungsverfahren wie Extrudieren, Kalandrieren, Schäumen und Extrusionsblasformen,
- c)
- Optimieren von Produktionsprozessen unter Einhaltung qualitativer und quantitativer Vorgaben,
- d)
- Optimieren von Maschinen- und Prozessparametern unter Berücksichtigung der Zusammenhänge zwischen Polymer und Verarbeitungsverfahren,
- e)
- Mitwirken bei der Auswahl zur Beschaffung von neuen Maschinen, Apparaten, technischen Hilfseinrichtungen, Werkzeugen und Werkstoffen unter Beachtung von technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten,
- f)
- Zuordnen von Werkzeugen für Ein- und Mehrkomponentenverfahren sowie Sonderverfahren unter Berücksichtigung von Funktion, Aufbau und Kopplung von Werkzeugen,
- g)
- Beurteilen von Auswirkungen auf den Produktionsprozess beim Einsatz neuer Werkstoffe, Verfahren und Betriebsmittel,
- h)
- Ermitteln der Ursachen im Störungsfall und Einleiten von Maßnahmen,
- i)
- Beurteilen von Vor- und Nachbehandlungsarbeitsgängen für kontinuierliche und diskontinuierliche Verfahren sowie von Sonderverfahren zur weiteren Veredlung der Produkte,
- j)
- Planen, Optimieren und Überwachen verfahrensspezifischer, fertigungsbegleitender qualitätssichernder Mess- und Prüfsysteme;
- 3.
- im Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt „Kautschuktechnik“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, den Aufbau von Kautschukmischungen und deren Herstellungs- und Verarbeitungsverfahren einschließlich der Werkzeuge bewerten und optimieren zu können; dazu gehört, den Einsatz von Kautschukmischungen in Elastomerartikeln und in Verbundbauteilen, deren Vor- und Nachbehandlung sowie verfahrensspezifische Prüfsysteme beurteilen und optimieren zu können; weiterhin soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, an der Auslegung von Fertigungsanlagen mitwirken zu können; in diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
- a)
- Auswählen und Beurteilen von Mischverfahren unter Einsatz von Walzen, Innenmischern und Knetern, Extrudern und Rührern,
- b)
- Auswählen und Beurteilen von maschinellen und manuellen Formgebungsverfahren für Kautschukmischungen, wie Kalandrieren, Pressen, Extrudieren, Gießen, Tauchen und Wickeln sowie ihrer Verwendung für Verbundwerkstoffe, insbesondere mit Fasern, Geweben, Metallen und Thermoplasten,
- c)
- Auswählen und Beurteilen von kontinuierlichen und diskontinuierlichen Vulkanisationsverfahren für Kautschukmischungen,
- d)
- Optimieren der Produktionsprozesse unter Einhaltung qualitativer und quantitativer Vorgaben,
- e)
- Optimieren von Maschinen- und Prozessparametern unter Berücksichtigung der Zusammenhänge zwischen Elastomer und Verarbeitungsverfahren,
- f)
- Mitwirken bei der Auswahl zur Beschaffung von neuen Maschinen, Apparaten, technischen Hilfseinrichtungen, Werkzeugen und Werkstoffen unter Beachtung von technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten,
- g)
- Zuordnen von Werkzeugen für Verfahren und Produkte aus einer oder mehreren Komponenten unter Berücksichtigung von Funktion, Aufbau und Kopplung von Werkzeugen,
- h)
- Beurteilen von Auswirkungen auf den Produktionsprozess beim Einsatz neuer Werkstoffe, Verfahren und Betriebsmittel,
- i)
- Ermitteln von Ursachen im Störungsfall und Einleiten von Maßnahmen,
- j)
- Beurteilen von Vor- und Nachbehandlungsarbeitsgängen für Elastomerartikel sowie von Verfahren zur Veredlung der Produkte,
- k)
- Planen, Optimieren und Überwachen verfahrensspezifischer, fertigungsbegleitender qualitätssichernder Mess- und Prüfsysteme;
- 4.
- im Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt „Faserverbundtechnik“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die verschiedenen Faser- und Matrixwerkstoffe sowie die Verarbeitungsverfahren auswählen und beurteilen zu können; dazu gehört, die Produktionsprozesse optimieren, die Vor- und Nachbehandlung beurteilen sowie verfahrensspezifische Prüfsysteme optimieren und überwachen zu können; in diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
- a)
- Auswählen und Beurteilen unterschiedlicher Faser- und Matrixwerkstoffe, einschließlich solcher biogener Herkunft, auf Basis des Lege- oder Laminierplans unter Berücksichtigung der Aushärtungsreaktionen, der Verfahrensführung und des Umgangs mit reaktiven Arbeitsstoffen,
- b)
- Auswählen und Beurteilen von kontinuierlichen und diskontinuierlichen Formgebungsverfahren, insbesondere Extrudieren, Spritzgießen, Faserspritzen, Faserwickeln, Strangziehen, Schleudergießen, Sheet Moulding, Bulk Moulding, Handlaminieren, Pressen, Spritzpressen und Vakuuminjektion,
- c)
- Durchführen, Überwachen und Optimieren von Aushärtungsvorgängen und thermischen Nachbehandlungen,
- d)
- Optimieren der Produktionsprozesse unter Einhaltung qualitativer und quantitativer Vorgaben, insbesondere unter Berücksichtigung der Reduzierung des Abfalls,
- e)
- Optimieren von Maschinen- und Prozessparametern unter Berücksichtigung der Zusammenhänge zwischen Polymer und Verarbeitungsverfahren,
- f)
- Mitwirken bei der Auswahl zur Beschaffung von neuen Maschinen, Apparaten, technischen Hilfseinrichtungen, Werkzeugen und Werkstoffen unter Beachtung von technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten,
- g)
- Ermitteln der Ursachen im Störungsfall und Einleiten von Maßnahmen,
- h)
- Beurteilen von Auswirkungen auf den Produktionsprozess beim Einsatz neuer Werkstoffe, Verfahren und Betriebsmittel,
- i)
- Beurteilen von Vor- und Nachbehandlungsarbeitsgängen für Faserverbundbauteile sowie von Verfahren zur weiteren Veredelung und Reparatur der Produkte,
- j)
- Planen, Optimieren und Überwachen verfahrensspezifischer, fertigungsbegleitender qualitätssichernder Mess- und Prüfsysteme;
- 5.
- im Qualifikationsschwerpunkt „Betriebstechnik“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die technischen Anlagen und Einrichtungen funktionsgerecht einsetzen, sowie die Energieversorgung unter Berücksichtigung der Energieeffizienz im Betrieb sicherstellen zu können; dazu gehört, Aufträge zur Installation von Maschinen, Produktionsanlagen, Anlagen der Ver- und Entsorgung sowie von Systemen zum Transport und zur Lagerung zu veranlassen; in diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
- a)
- Auswählen, Festlegen und Erhalten der Funktion von Kraft- und Arbeitsmaschinen, Aggregaten sowie Hebe-, Transport- und Fördermitteln,
- b)
- Mitwirken bei der Sicherstellung der Energieversorgung,
- c)
- Mitwirken bei der kontinuierlichen Steigerung der Energieeffizienz von Maschinen, Geräten und Anlagen,
- d)
- Mitwirken bei Aufstellung und Inbetriebnahme von Maschinen und Anlagen, insbesondere unter Beachtung von sicherheitstechnischen und anlagenspezifischen Vorschriften,
- e)
- Erhalten der Funktionsfähigkeit und Überwachen von Steuerungs- und Regelungssystemen,
- f)
- Veranlassen von Maßnahmen zur Lagerung von Werk- und Hilfsstoffen sowie von Produkten;
- 6.
- im Qualifikationsschwerpunkt „Werkstoffe“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Mischung sowie die Vor- und Nachbehandlung von Werk- und Hilfsstoffen planen, organisieren und überwachen zu können; in diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
- a)
- Erkennen und Einleiten materialspezifischer Vor- und Nachbehandlungsmaßnahmen von Werk- und Hilfsstoffen,
- b)
- Beurteilen von Auswirkungen der Werk- und Hilfsstoffe auf Be- und Verarbeitungsprozesse,
- c)
- Beachten von spezifischen Eigenschaften und Anforderungen bei Werkstoffpaarungen,
- d)
- Beachten von spezifischen Eigenschaften und Anforderungen an Festigkeitsträger,
- e)
- Auswählen und Nutzen von Möglichkeiten des Recyclings für Werk- und Hilfsstoffe unter Berücksichtigung der qualitätsrelevanten Eigenschaften sowie wirtschaftlicher Aspekte;
- 7.
- im Qualifikationsschwerpunkt „Produktionsprozesse“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, fertigungs- und verfahrenstechnische Prozesse zur Herstellung und Veränderung von Produkten planen, organisieren und überwachen sowie Instandhaltungsvorgaben umsetzen zu können; in diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
- a)
- Analysieren und Planen von Fertigungsaufträgen und Festlegen der Betriebsmittel sowie Werk- und Hilfsstoffe,
- b)
- Auswählen von werkstoffspezifischen Be- und Verarbeitungsverfahren,
- c)
- Einleiten, Steuern und Überwachen von Produktionsprozessen unter Einhaltung qualitativer und quantitativer Anforderungen,
- d)
- Umsetzen von Instandhaltungsvorgaben,
- e)
- Planen und Überwachen des Einsatzes von Automatisierungssystemen einschließlich der Handhabungs- und Fördersysteme,
- f)
- Einsetzen von Steuerungs- und Regelungssystemen zur Prozessoptimierung,
- g)
- Bewerten des Einsatzes von Mess- und Prüfmitteln.
- 1.
- Im Qualifikationsschwerpunkt „Betriebliches Kostenwesen“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebswirtschaftliche Zusammenhänge und kostenrelevante Einflussfaktoren erfassen und beurteilen zu können; dazu gehört, Möglichkeiten der Kostenbeeinflussung aufzeigen und Maßnahmen zum kostenbewussten Handeln planen, organisieren, einleiten und überwachen zu können; ferner soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Kalkulationsverfahren und Methoden der Zeitwirtschaft anwenden und organisatorische sowie personelle Maßnahmen auch in ihrer Bedeutung als Kostenfaktoren beurteilen und berücksichtigen zu können; in diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
- a)
- Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten der Kosten nach vorgegebenen Plandaten,
- b)
- Überwachen und Einhalten des zugeteilten Budgets,
- c)
- Beeinflussen der Kosten, insbesondere unter Berücksichtigung alternativer Fertigungskonzepte und bedarfsgerechter Lagerwirtschaft,
- d)
- Beeinflussen des Kostenbewusstseins der Mitarbeiter bei unterschiedlichen Formen der Arbeitsorganisation,
- e)
- Erstellen und Auswerten der Betriebsabrechnung durch die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung,
- f)
- Anwenden der Kalkulationsverfahren einschließlich der Deckungsbeitragsrechnung,
- g)
- Anwenden von Methoden der Zeitwirtschaft;
- 2.
- im Qualifikationsschwerpunkt „Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Bedeutung von Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssystemen erkennen und anforderungsgerecht auswählen sowie entsprechende Systeme zur Überwachung von Planungszielen und Prozessen anwenden zu können; in diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
- a)
- Optimieren von Aufbau- und Ablaufstrukturen und Aktualisieren der Stammdaten für diese Systeme,
- b)
- Erstellen, Anpassen und Umsetzen von Produktions-, Mengen-, Termin- und Kapazitätsplanungen,
- c)
- Anwenden der Systeme für die Arbeitsablaufplanung, Materialflussgestaltung, Produktionsprogrammplanung und Auftragsdisposition einschließlich der dazugehörenden Zeit- und Datenermittlung,
- d)
- Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen,
- e)
- Anwenden von Logistiksystemen, insbesondere im Rahmen der Produkt- und Materialdisposition;
- 3.
- im Qualifikationsschwerpunkt „Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, einschlägige Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen in ihrer Bedeutung erkennen und ihre Einhaltung sicherstellen zu können; dazu gehört in der Lage zu sein, Gefahren vorbeugen, Störungen erkennen und analysieren sowie Maßnahmen zu ihrer Vermeidung oder Beseitigung einleiten zu können; weiterhin soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, sicherstellen zu können, dass sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen arbeits-, umwelt- und gesundheitsschutzbewusst verhalten und entsprechend handeln können; in diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
- a)
- Überprüfen und Gewährleisten der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes im Betrieb,
- b)
- Fördern des Mitarbeiterbewusstseins bezüglich der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes,
- c)
- Planen und Durchführen von Unterweisungen in der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes,
- d)
- Überwachen der Lagerung von und des Umgangs mit umweltbelastenden und gesundheitsgefährdenden Betriebsmitteln, Einrichtungen, Werk- und Hilfsstoffen,
- e)
- Planen, Vorschlagen, Einleiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit sowie zur Reduzierung und Vermeidung von Unfällen und von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen.
- 1.
- Im Qualifikationsschwerpunkt „Personalführung“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, den Personalbedarf ermitteln und den Personaleinsatz entsprechend den Anforderungen sicherstellen zu können; dazu gehört, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nach zielgerichteten Erfordernissen durch die Anwendung geeigneter Methoden zu verantwortlichem Handeln hinführen zu können; in diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
- a)
- Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen,
- b)
- Auswahl und Einsatz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Daten, ihrer Eignung und Interessen sowie der betrieblichen Anforderungen,
- c)
- Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanungen und -beschreibungen sowie von Funktionsbeschreibungen,
- d)
- Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung,
- e)
- Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft,
- f)
- Anwenden von Führungsmethoden und -mitteln zur Bewältigung betrieblicher Aufgaben und zum Lösen von Problemen und Konflikten,
- g)
- Beteiligen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen am kontinuierlichen Verbesserungsprozess,
- h)
- Einrichten, Moderieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen;
- 2.
- im Qualifikationsschwerpunkt „Personalentwicklung“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, auf der Grundlage einer qualitativen und quantitativen Personalplanung eine systematische Personalentwicklung durchführen zu können; dazu gehört, Personalentwicklungspotentiale einschätzen und Personalentwicklungs- und Qualifizierungsziele festlegen zu können; weiterhin soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, entsprechende Maßnahmen planen, realisieren, hinsichtlich ihrer Ergebnisse überprüfen und die Umsetzung im Betrieb fördern zu können; in diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
- a)
- Ermitteln des quantitativen und qualitativen Personalentwicklungsbedarfs,
- b)
- Festlegen von Personalentwicklungszielen,
- c)
- Durchführung von Potentialeinschätzungen nach vorgegebenen Kriterien,
- d)
- Planen, Durchführen und Veranlassen von Maßnahmen der Personalentwicklung unter Berücksichtigung des betrieblichen Bedarfs und der Mitarbeiterinteressen,
- e)
- Überprüfen der Ergebnisse aus Maßnahmen der Personalentwicklung,
- f)
- Beraten, Fördern und Unterstützen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung;
- 3.
- im Qualifikationsschwerpunkt „Qualitätsmanagement“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Qualitätsziele durch Anwendung entsprechender Methoden und Beeinflussung des Qualitätsbewusstseins der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sichern zu können; dazu gehört, bei der Realisierung eines Qualitätsmanagementsystems mitwirken und zu dessen Verbesserung und Weiterentwicklung beitragen zu können; in diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
- a)
- Berücksichtigen des Einflusses des Qualitätsmanagementsystems auf das Unternehmen,
- b)
- Fördern des Qualitätsbewusstseins der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
- c)
- Anwenden von Methoden zur Sicherung und Verbesserung der Qualität, insbesondere der Produktqualität und Kundenzufriedenheit,
- d)
- Umsetzen der Qualitätsmanagementziele.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Geändert durch Art. 71 V v. 9.12.2019 I 2153
Sonst: Ersetzt V 806-21-7-27 v. 27.6.1984 I 847 (KStoffIndMeistPrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR051500014
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 315fd6521fbae2fcf1df292accaf174782e5b178e5b474edc6572a7a26817d2d