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KrWG

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 2.3.2023 I Nr. 56

Hinweis: Änderung durch Art. 2 G v. 13.7.2026 I Nr. 207 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Hinweis: Änderung durch Art. 17 G v. 22.7.2026 I Nr. 224 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR021210012

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 465f4fce8a70638157dbcec45193b073df59f1aaa8557ec168d29c372866884b

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtTeil 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Zweck des Gesetzes§ 2Geltungsbereich§ 3Begriffsbestimmungen§ 4Nebenprodukte§ 5Ende der AbfalleigenschaftTeil 2 Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlich-rechtlichen EntsorgungsträgerAbschnitt 1 Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung§ 6AbfallhierarchieAbschnitt 2 Kreislaufwirtschaft§ 7Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft§ 7aChemikalien- und Produktrecht§ 8Rangfolge und Hochwertigkeit der Verwertungsmaßnahmen§ 9Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung§ 9aVermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle§ 10Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft§ 11Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme§ 12Qualitätssicherung im Bereich der Bioabfälle und Klärschlämme§ 13Pflichten der Anlagenbetreiber§ 14Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen VerwertungAbschnitt 3 Abfallbeseitigung§ 15Grundpflichten der Abfallbeseitigung§ 16Anforderungen an die AbfallbeseitigungAbschnitt 4 Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter§ 17Überlassungspflichten§ 18Anzeigeverfahren für Sammlungen§ 19Duldungspflichten bei Grundstücken§ 20Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger§ 21Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen§ 22Beauftragung DritterTeil 3 Produktverantwortung§ 23Produktverantwortung§ 24Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht§ 25Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt; Obhutspflicht§ 26Freiwillige Rücknahme, Wahrnehmung der Produktverantwortung§ 26aFreistellung von Nachweispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle§ 27Besitzerpflichten nach RücknahmeTeil 4 PlanungsverantwortungAbschnitt 1 Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung§ 28Ordnung der Abfallbeseitigung§ 29Durchführung der AbfallbeseitigungAbschnitt 2 Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme§ 30Abfallwirtschaftspläne§ 31Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen§ 32Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen, Unterrichtung der Öffentlichkeit§ 33AbfallvermeidungsprogrammeAbschnitt 3 Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden§ 34Erkundung geeigneter Standorte§ 35Planfeststellung und Genehmigung§ 35aProjektmanager§ 36Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen§ 37Zulassung des vorzeitigen Beginns§ 38Planfeststellungsverfahren und weitere Verwaltungsverfahren§ 39Bestehende Abfallbeseitigungsanlagen§ 40Stilllegung§ 41Emissionserklärung§ 42Zugang zu Informationen§ 43Anforderungen an Deponien§ 44Kosten der Ablagerung von AbfällenTeil 5 Absatzförderung und Abfallberatung§ 45Pflichten der öffentlichen Hand§ 46AbfallberatungspflichtTeil 6 Überwachung§ 47Allgemeine Überwachung§ 48Abfallbezeichnung, gefährliche Abfälle§ 49Registerpflichten§ 50Nachweispflichten§ 51Überwachung im Einzelfall§ 52Anforderungen an Nachweise und Register§ 53Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen§ 54Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen§ 55Kennzeichnung der FahrzeugeTeil 7 Entsorgungsfachbetriebe§ 56Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben§ 57Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und EntsorgergemeinschaftenTeil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte§ 58Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation§ 59Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall§ 60Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall§ 61Anforderungen an Erleichterungen für auditierte UnternehmensstandorteTeil 9 Schlussbestimmungen§ 62Anordnungen im Einzelfall§ 63Geheimhaltung und Datenschutz§ 64Elektronische Kommunikation§ 65Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union§ 66Vollzug im Bereich der Bundeswehr§ 67Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen§ 68Anhörung beteiligter Kreise§ 69Bußgeldvorschriften§ 70Einziehung§ 71Ausschluss abweichenden Landesrechts§ 72ÜbergangsvorschriftAnlage 1BeseitigungsverfahrenAnlage 2VerwertungsverfahrenAnlage 3Kriterien zur Bestimmung des Standes der TechnikAnlage 4Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen nach § 33Anlage 5(zu § 6 Absatz 3) Beispiele für wirtschaftliche Instrumente und andere Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Anwendung der Abfallhierarchie