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Gesetz über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR008210950

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8f8accb5adcc98ec6dd23c3e9d4a6522196ebc12ebe0ba308f96d94ce8ef97ef

XML-Quelle beim Herausgeber

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