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KPAnG

§ 4Evaluierung

Gesetz zur Anpassung von Kraftstoffpreisen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie berichtet den gesetzgebenden Körperschaften nach Ablauf von einem Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes über die Erfahrungen mit diesem Gesetz.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0520B0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c513031ddcb2491bdecdebce62d266ac470b5f4343772ff163948aad2eb07640

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