KonsG
§ 2Übertragene konsularische Aufgaben
Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse
| - | Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, |
| - | Paß- und Sichtvermerksangelegenheiten, |
| - | Personenstandsangelegenheiten, |
| - | Mitwirkung bei der Erledigung von Familiensachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und bei Nachlaßangelegenheiten, |
| - | Beurkundungen, Legalisation ausländischer und Echtheitsbestätigung inländischer öffentlicher Urkunden, |
| - | Schiffahrtssachen und Seemannsangelegenheiten, |
| - | Erledigung oder Übermittlung von Rechtshilfeersuchen, |
| - | Zustellungen, |
| - | Überwachung der Einhaltung von Verträgen. |
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 10.12.2025 I Nr. 320
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR023170974
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f445749afcaed2d2a34cd63a7fa7baaec19650fdb1271e1ac92670d577da4b43
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (1)
- Anlage 1 AABGebVGebühren- und Auslageverzeichnis
„… ere, Kostbarkeiten oder sonstige bewegliche Sachen) 50,00 2 Übertragene konsularische Aufgaben nach § 2 KonsG 2.1 Fertigung des Entwurfs einer formlosen privatschriftlichen Erklärung zur Erledigung von Familiensachen, in Angelege …“