KONSENS-G
§ 15Vorhabensmanagement
Gesetz über die Koordinierung der Entwicklung und des Einsatzes neuer Software der Steuerverwaltung
- 1.
- der jährliche Entwurf des Vorhabensplans,
- 2.
- der jährliche Entwurf des Gesamtbudgetplans,
- 3.
- die Erstellung und Fortschreibung der Sourcingstrategie,
- 4.
- die Überwachung und Nachverfolgung der Umsetzung der vom Anforderungsmanagement eingebrachten Anforderungen,
- 5.
- die Koordination des Informationsmanagements,
- 6.
- die Festlegung der im Rahmen des IT-Controllings zu erhebenden Daten und Informationen (Datenerhebung),
- 7.
- die Planung, Durchführung und Koordination der Datenerhebung bei den jeweiligen Datenlieferanten zu den festgelegten Erhebungszeitpunkten,
- 8.
- die strukturierte Erfassung und Aggregation der erhobenen Daten in Form von Kennzahlen in einem Kennzahlensystem,
- 9.
- die adressatengerechte Aufbereitung und Analyse der Daten nach den definierten Kennzahlen und sonstigen Anforderungen einschließlich entsprechender Berichte und
- 10.
- die Abstimmung der erhobenen Daten und der aufbereiteten Berichte mit den Datenlieferanten nach Absatz 4.
- 1.
- IT-Strategiecontrolling,
- 2.
- IT-Architekturcontrolling,
- 3.
- IT-Anforderungs- und Innovationscontrolling,
- 4.
- IT-Portfoliocontrolling,
- 5.
- Mittel- und Ressourcencontrolling und
- 6.
- IT-Risikocontrolling.
- 1.
- IT-Vorhabenscontrolling,
- 2.
- IT-Betriebscontrolling und
- 3.
- IT-Beschaffungscontrolling.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR312900017
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 25696a4e0020559765bb9399513a65e64689e3aa4aec12d82452e3ec1d96510a