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KONSENS-G

§ 10Geschäftsstelle Informationstechnik

Gesetz über die Koordinierung der Entwicklung und des Einsatzes neuer Software der Steuerverwaltung

Die Geschäftsstelle Informationstechnik ist im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen angesiedelt. Sie unterstützt die Steuerungsgruppe Informationstechnik organisatorisch und betreibt das interne elektronische Informationssystem für die Aufgaben aus diesem Gesetz. Sie unterstützt bei Bedarf, soweit Aufgaben des Gesamtvorhabens KONSENS betroffen sind, auch die Beratungen des Auftraggeber-Gremiums sowie die vor- und nachgelagerten Beratungen zu den Sitzungen der Steuerungsgruppe Informationstechnik. Über weitere Aufgaben der Geschäftsstelle Informationstechnik entscheidet die Steuerungsgruppe Informationstechnik.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR312900017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 25696a4e0020559765bb9399513a65e64689e3aa4aec12d82452e3ec1d96510a

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