KochAusbV
§ 9Prüfungsbereich des Teiles 1
Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch und zur Köchin
- 1.
- Lebensmittel ihren Verwendungsmöglichkeiten zuzuordnen und die Zubereitungsmöglichkeiten der Lebensmittel zu erläutern,
- 2.
- die Arbeitsabläufe zu planen,
- 3.
- einfache Speisen und Gerichte unter Verwendung verschiedener Garverfahren zuzubereiten und anzurichten,
- 4.
- bei der Zubereitung und beim Anrichten von einfachen Speisen und Gerichten die Vorschriften für die Produkt-, Personal- und Betriebshygiene zu beachten,
- 5.
- bei der Zubereitung und beim Anrichten von einfachen Speisen und Gerichten Maßnahmen für Umweltschutz, Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu ergreifen und
- 6.
- den Umgang mit Gästen sowie mit Kollegen und Kolleginnen zu beschreiben.
- 1.
- als Vorspeise einen Salat oder eine einfache Suppe für vier Personen zuzubereiten und anzurichten,
- 2.
- ein einfaches Hauptgericht mit Schlachtfleisch, Hausgeflügel oder Fisch, mit einer Soße, mit einer Gemüsebeilage und mit einer Sättigungsbeilage für vier Personen zuzubereiten und anzurichten,
- 3.
- vor der Zubereitung die Arbeitsschritte zu planen und stichpunktartig einen Arbeitsablaufplan zu erstellen,
- 4.
- die Arbeitsabläufe zu strukturieren und Maßnahmen zur Arbeitsorganisation zu ergreifen,
- 5.
- Arbeits- und Schnitttechniken auszuwählen und anzuwenden,
- 6.
- Geräte und Maschinen einzusetzen,
- 7.
- verschiedene Garverfahren anzuwenden,
- 8.
- die Verkaufsfähigkeit der zubereiteten Speisen und Gerichte sicherzustellen,
- 9.
- die Hygieneanforderungen zu beachten,
- 10.
- wirtschaftlich mit Lebensmitteln, Arbeitsmaterialien, Energie und Wasser umzugehen und
- 11.
- die zeitlichen Vorgaben einzuhalten.
- 1.
- die Bewertung für den ersten Teil mit 30 Prozent und
- 2.
- die Bewertung für den zweiten Teil mit 70 Prozent.
Sonst: Ersetzt V 806-21-1-250 v. 13.2.1998 I 364 (KochAusbV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR039800022
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 001a6c1cf3c19fff4694acf64704b6d951b33afd77f5c0aa119ea54374157925