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KMAnzV

Anlage 5(zu § 7 Absatz 2) Beteiligungen von Geschäftsleitern und den für die Geschäftsleitung des Instituts verantwortlichen Personen

Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz

(Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 153, S. 17 - 19)
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
wird durch die Dt. Bundesbank ausgefüllt

 ___________________________
Identnummer
Geschäftsleiter/in
Identnummer des Instituts
☐  Herr☐  Frau
Nachname, sämtliche Vornamen

GeburtsdatumGeburtsortServicenummer

Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)

als Geschäftsleiter/in tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts [lt. Registereintragung] mit PLZ)BAK-Nummer (sechsstellig), Identnummer (falls bekannt)
1. Anlass der Anzeige
☐Übernahme☐Veränderung☐Aufgabemit Wirkung vom: ___________
2. Beteiligungsunternehmen
☐CRR-Kreditinstitut
(§ 1 Abs. 3d Satz 1 KWG)
☐Wertpapierinstitut
(§ 2 Abs. 1 WpIG)
☐E-Geld-Institut
(§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZAG)
☐sonstiges Kreditinstitut
(§ 1 Abs. 1 KWG)
☐Finanzdienstleistungsinstitut
(§ 1 Abs. 1a KWG)
☐Kapitalverwaltungsgesellschaft
(§ 17 KAGB)
☐Finanzinstitut
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 CRR)
☐Finanzunternehmen
(§ 1 Abs. 3 KWG)
☐Anbieter von Nebendienstleistungen
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 18 CRR)
☐Finanzholding-Gesellschaft
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 CRR)
☐gemischte Finanzholding-Gesellschaft
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 21 CRR)
☐Versicherungsunternehmen
(§ 7 Nr. 33 VAG)
☐Versicherungsunternehmen
eines Drittstaats
(§ 7 Nr. 34 VAG)
☐Versicherungs-Holdinggesellschaft
(§ 7 Nr. 31 VAG)
☐Zahlungsinstitut
(§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZAG)
☐Kryptowerte-Dienstleister
(§ 2 Abs. 4 Nr. 3 KMAG)
☐Emittent von ART
(§ 2 Abs. 4 Nr. 1 KMAG)
☐Sonstiger Anteilseigner
☐sonstiges Unternehmen

Firma und Rechtsform des Beteiligungsunternehmens (lt. Registereintragung)Identnummer (falls bekannt)

PLZSitzLand

Register-Nr./AmtsgerichtRechtsträgerkennungWirtschaftszweigServicenummer
3. Angaben zu den Beteiligungsquoten
wird durch die
BBk ausgefüllt
KapitalanteilKapital des
Unternehmens
in Tsd. Euro
Stimmrechts-
anteil
in Prozent
Ident-Nr.
des Beteiligungs-
unternehmens
in Prozentin Tsd. Euro














Besondere Bemerkungen

Sachbearbeiter/inTelefon-Nr.E-Mail

Ort/Datumeigenhändige Unterschrift Geschäftsleiter/in
Fußnoten:
Diese Seite ist nicht mit einzureichen.
oder als für die Geschäftsleitung des Instituts verantwortliche Person oder, soweit es sich um ein Unternehmen handelt, das neben der Erbringung von Zahlungsdiensten oder dem E-Geld-Geschäft anderen Geschäftsaktivitäten nachgeht, als für die Führung der Zahlungsdienstgeschäfte oder dem E-Geld-Geschäft des Instituts verantwortliche Person.
Servicefeld für die elektronische Einreichung.
Mehrfachauswahl ist nicht zulässig. Treffen gleichzeitig mehrere Varianten zu, ist die speziellere anzukreuzen. Ist eine speziellere Auswahl nicht festlegbar, ist diejenige auszuwählen, die dem größten Anteil am Geschäft des Unternehmens entspricht.
Verordnung (EU) Nr. 575/2013.
Nur bei inländischen Unternehmen anzugeben.
Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Dreistellige Schlüsselnummer entsprechend „Kundensystematik für die Bankenstatistik“.
Für Beteiligungsstrukturen, in denen Treuhandverhältnisse vorkommen, ist neben dem Hauptvordruck die Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen einzureichen. In diesem Fall ist Nummer 3 des Hauptvordrucks nicht auszufüllen.
Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma.
Namensaktien, vinkulierte Namensaktien, ohne Nennkapital, Komplementär, Kommanditist, Anteil nicht voll einbezahlt, Kapitalveränderung, Fusion, Kapital reduziert um eigene Anteile, Stammdatenänderung, abweichende Stimmrechtsanteile, Beteiligung resultiert ganz oder teilweise aus einem stillen Beteiligungsverhältnis, Unterbeteiligung.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0990A0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 191dcad4cdc6233a29f960e6cfbe0c65385a1e43687794992bcd9a62c164bff6

XML-Quelle beim Herausgeber

Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (6)
  • § 17 KAGBKapitalverwaltungsgesellschaften

    „… § 1 Abs. 1 KWG) ☐ Finanzdienstleistungsinstitut (§ 1 Abs. 1a KWG) ☐ Kapitalverwaltungsgesellschaft (§ 17 KAGB) ☐ Finanzinstitut (Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 CRR) ☐ Finanzunternehmen (§ 1 Abs. 3 KWG) ☐ Anbieter von Nebendienstleistungen …“

  • § 2 KMAGBegriffsbestimmungen

    „… haft (§ 7 Nr. 31 VAG) ☐ Zahlungsinstitut (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZAG) ☐ Kryptowerte-Dienstleister (§ 2 Abs. 4 Nr. 3 KMAG) ☐ Emittent von ART (§ 2 Abs. 4 Nr. 1 KMAG) ☐ Sonstiger Anteilseigner ☐ sonstiges Unternehmen Firma und Rechtsform des …“

  • § 1 KWGBegriffsbestimmungen; Verordnungsermächtigung

    „… Veränderung ☐ Aufgabe mit Wirkung vom: ___________ 2. Beteiligungsunternehmen ☐ CRR-Kreditinstitut (§ 1 Abs. 3d Satz 1 KWG) ☐ Wertpapierinstitut (§ 2 Abs. 1 WpIG) ☐ E-Geld-Institut (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZAG) ☐ sonstiges Kreditinstitut (§ 1 …“

  • § 7 VAGBegriffsbestimmungen

    „… CRR) ☐ gemischte Finanzholding-Gesellschaft (Art. 4 Abs. 1 Nr. 21 CRR) ☐ Versicherungsunternehmen (§ 7 Nr. 33 VAG) ☐ Versicherungsunternehmen eines Drittstaats (§ 7 Nr. 34 VAG) ☐ Versicherungs-Holdinggesellschaft (§ 7 Nr. 31 VAG) ☐ Z …“

  • § 2 WpIGBegriffsbestimmungen

    „… ____ 2. Beteiligungsunternehmen ☐ CRR-Kreditinstitut (§ 1 Abs. 3d Satz 1 KWG) ☐ Wertpapierinstitut (§ 2 Abs. 1 WpIG) ☐ E-Geld-Institut (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZAG) ☐ sonstiges Kreditinstitut (§ 1 Abs. 1 KWG) ☐ Finanzdienstleistungsins …“

  • § 1 ZAGBegriffsbestimmungen

    „… R-Kreditinstitut (§ 1 Abs. 3d Satz 1 KWG) ☐ Wertpapierinstitut (§ 2 Abs. 1 WpIG) ☐ E-Geld-Institut (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZAG) ☐ sonstiges Kreditinstitut (§ 1 Abs. 1 KWG) ☐ Finanzdienstleistungsinstitut (§ 1 Abs. 1a KWG) ☐ Kapitalverwaltungsgese …“