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KlauenPflPrV

Abschnitt 2 Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Fachagrarwirt Klauenpflege und Fachagrarwirtin Klauenpflege

Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Fortbildungsabschlüssen Geprüfter Klauenpfleger und Geprüfte Klauenpflegerin sowie Fachagrarwirt Klauenpflege und Fachagrarwirtin Klauenpflege

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR023200011

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 590d923f81bf72445235b5a0c06350605c927f3f43dee99e6660189cdc4aeab8

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