KlaCbMstrV
§ 9Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Klavier- und Cembalobauer-Betriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Klavier- und Cembalobauer-Handwerk
- 1.
- Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu deren Erfüllung analysieren und bewerten und daraus Anforderungen ableiten, hierzu zählen insbesondere
- a)
- Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der Kundenwünsche und der jeweiligen Rahmenbedingungen erläutern und bewerten, insbesondere unter Berücksichtigung von Faktoren für eine zielorientierte Gesprächsführung,
- b)
- Verfahren zur Analyse der Eigenschaften von besaiteten Tasteninstrumenten und deren Umgebungsbedingungen erläutern und bewerten und fehlerhafte Vorleistungen erkennen,
- c)
- Vorgehensweise zur Durchführung von Messungen mit analogen und digitalen Messgeräten beschreiben und Messergebnisse beurteilen,
- d)
- Schäden und Fehler an besaiteten Tasteninstrumenten erkennen sowie mögliche Ursachen identifizieren,
- e)
- historische Bauweisen und Baustile erläutern und Instrumente Epochen zuordnen sowie
- f)
- Ergebnisse dokumentieren und bewerten, daraus Anforderungen für die Umsetzung ableiten,
- 2.
- Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und begründen, hierzu zählen insbesondere
- a)
- Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Einsatzes von Materialien, Bauteilen, Werkzeugen, Maschinen und Personal, auch unter Berücksichtigung akustischer Eigenschaften von Materialien, Umgebungsbedingungen und Einsatzzweck eines Instruments und einzusetzender Verfahren, entwickeln, erläutern und begründen,
- b)
- Sicherheits-, Gesundheits-, Haftungs- und Umweltrisiken bewerten und Konsequenzen ableiten,
- c)
- Skizzen und Konstruktionen für Bauteile von besaiteten Tasteninstrumenten, insbesondere für Korpusse, akustische Anlagen und Spielwerke unter Berücksichtigung von Anforderungen erstellen, bewerten und korrigieren und zur Bauteildimensionierung Berechnungen unter Berücksichtigung von akustischen Eigenschaften durchführen,
- d)
- Einsatzmöglichkeiten von elektrischen und elektronischen Zusatzeinrichtungen erläutern und bewerten,
- e)
- Kriterien für die Vergabe von Unteraufträgen festlegen, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualität und Rechtsvorschriften, sowie Angebote bewerten und
- f)
- Vor- und Nachteile verschiedener Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf Anforderungen, Kostengesichtspunkte, klangliche Gesichtspunkte und bauartbedingte Eigenschaften erläutern und abwägen sowie dafür eine Lösung auswählen und die Auswahl begründen sowie
- 3.
- Angebote kalkulieren, erstellen und erläutern sowie Leistungen mit Kunden vereinbaren, hierzu zählen insbesondere
- a)
- Personal-, Material- und Maschinenaufwand auf der Grundlage der Planungen kalkulieren,
- b)
- auf der Grundlage entwickelter Lösungsmöglichkeiten Angebotspositionen bestimmen und zu Angebotspaketen zusammenfassen, Preise kalkulieren,
- c)
- Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung von Haftungsbestimmungen formulieren und beurteilen,
- d)
- Angebotsunterlagen vorbereiten, Angebote erstellen und
- e)
- Angebotspositionen und Vertragsbedingungen gegenüber Kunden erläutern und begründen sowie Leistungen vereinbaren.
Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 90 V v. 18.1.2022 I 39
Sonst: Ersetzt V 7110-3-131 v. 23.7.1997 I 1912 (KlaCbMstrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR284200019
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4bcedff7ee4d28838e2f38f0453cfc806817425f7d12b4135cc6a37f887539bf