KlaCbMstrV
§ 4Meisterprüfungsprojekt
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Klavier- und Cembalobauer-Handwerk
- 1.
- Planungsarbeiten, bestehend aus der Analyse und Dokumentation des Zustands des Instruments vor der Überholung, aus der Durchführung der notwendigen Berechnungen, aus der Erstellung der Konstruktionszeichnungen für die Herstellung von Bauteilen sowie aus der Bestimmung des Material- und Zeitbedarfs und aus der Kalkulation,
- 2.
- Durchführungsarbeiten, bestehend aus dem Fertigen von mindestens zwei Bauteilen aus Rohmaterial, deren Anpassung und Einbau auf Grundlage der Arbeiten nach Nummer 1 sowie Regulieren, Stimmen und Intonieren des Instrumentes und
- 3.
- Kontroll- und Dokumentationsarbeiten, bestehend aus Dokumentation der Vorgehensweise und der Arbeitsergebnisse sowie deren Begründung, in der Abweichungen von der Planung berücksichtigt werden.
- 1.
- Planungsarbeiten, bestehend aus Berechnungen sowie aus mindestens drei Konstruktionszeichnungen, aus der Bestimmung des Material- und Zeitbedarfs und aus der Kalkulation,
- 2.
- Durchführungsarbeiten, bestehend aus dem Fertigen von mindestens zwei Bauteilen aus Rohmaterial, deren Anpassung und Einbau sowie Regulieren, Stimmen und Intonieren des Instrumentes, und
- 3.
- Kontroll- und Dokumentationsarbeiten, bestehend aus Dokumentation der Vorgehensweise und der Arbeitsergebnisse sowie deren Begründung, in der Abweichungen von der Planung berücksichtigt werden.
- 1.
- die Planungsarbeiten anhand der Planungsunterlagen, bestehend aus Analyse, Berechnungen, Konstruktionszeichnungen und Kalkulation, mit 30 Prozent,
- 2.
- die Durchführungsarbeiten mit 60 Prozent und
- 3.
- die Kontroll- und die Dokumentationsarbeiten anhand der Dokumentationsunterlagen, bestehend aus Dokumentation und Begründung der durchgeführten Arbeiten, mit 10 Prozent.
Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 90 V v. 18.1.2022 I 39
Sonst: Ersetzt V 7110-3-131 v. 23.7.1997 I 1912 (KlaCbMstrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR284200019
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4bcedff7ee4d28838e2f38f0453cfc806817425f7d12b4135cc6a37f887539bf