KhWbAusbV
§ 15Prüfungsbereich Kundenorientierung und Gestaltung von Wachsprodukten
- 1.
- Kunden zu beraten,
- 2.
- Konzepte unter Berücksichtigung von Gestaltungsmerkmalen, Gestaltungselementen, Stilkunde und Farblehre zu entwickeln,
- 3.
- Konzepte in Entwurfszeichnungen umzusetzen und Präsentationen vorzubereiten,
- 4.
- Roh- und Hilfsstoffe, Dochte und Farbmittel nach Art und Eigenschaft auszuwählen,
- 5.
- produktbezogene Berechnungen und Kalkulationen durchzuführen,
- 6.
- Arbeitszusammenhänge zu erkennen sowie Arbeitsmittel und -abläufe festzulegen und
- 7.
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz, zum Brandschutz, zum Umweltschutz und zur Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen.
- 1.
- Fertigen von Kerzen oder
- 2.
- Fertigen von Reliefs und Dekoren.
Sonst: Ersetzt V 806-21-1-118 v. 21.12.1984, 1985 I 14 (WachsAusbV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR130800015
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6d9d990fb4c3e478f11738214a5943f71a3a94f11e5684be94b5e0e16447ebaa