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KHKapSurV

§ 3Inkrafttreten

Verordnung zur Krankenhauskapazitätssurveillance

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) § 2 tritt am 26. November 2022 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR626200022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 079cd9d4c6869669802d4495259c1487f78ac96d0b89b8f2d88590fcd3224d75

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