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TierErzHaVerbG

Abschnitt 2 Durchführung unionsrechtlicher Verbote und Beschränkungen hinsichtlich der Einfuhr, der Ausfuhr oder des Handels mit bestimmten Tierfellen oder tierischen Erzeugnissen

Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Verbote und Beschränkungen hinsichtlich des Handels mit bestimmten tierischen Erzeugnissen sowie zu Haltungs- und Abgabeverboten in bestimmten Fällen

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 24 G v. 20.12.2022 I 2752

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR239400008

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1397ddc3b56186412a940e8011887e06789360f67ef066531f7ae31847ca13d0

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