KAPrüfbV
§ 40Berichterstattung hinsichtlich weiterer Anlagevorschriften und der Verletzung von Anlagegrenzen
- 1.
- die Einhaltung des Zustimmungserfordernisses nach § 239 Absatz 2 des Kapitalanlagegesetzbuches,
- 2.
- die Gewährung von Darlehen an Immobilien-Gesellschaften gemäß § 240 des Kapitalanlagegesetzbuches,
- 3.
- die Einhaltung der in § 260 Absatz 3, gegebenenfalls in Verbindung mit Absatz 4, des Kapitalanlagegesetzbuches genannten Grenze für die Belastung von Grundstückswerten und
- 4.
- die Einhaltung der in § 253 Absatz 1 und 2 des Kapitalanlagegesetzbuches enthaltenen Grenzen über die Höchst- und Mindestliquidität.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 26 Abs. 6 G v. 25.3.2026 I Nr. 81
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR277700013
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f3aad91480c5729296fab13dce5fccf6a2c0f56df664f0a3d7080e3dcb2fe5dc