Zum Gesetzesinhalt

KapErhStG

§ 3Anschaffungskosten nach Kapitalerhöhung

Gesetz über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln

Als Anschaffungskosten der vor der Erhöhung des Nennkapitals erworbenen Anteilsrechte und der auf sie entfallenen neuen Anteilsrechte gelten die Beträge, die sich für die einzelnen Anteilsrechte ergeben, wenn die Anschaffungskosten der vor der Erhöhung des Nennkapitals erworbenen Anteilsrechte auf diese und auf die auf sie entfallenen neuen Anteilsrechte nach dem Verhältnis der Anteile am Nennkapital verteilt werden.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 10.10.1967 I 977;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 38 G v. 16.12.2022 I 2294

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR008340959

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bda2be62789c6cbaf341625baeb542e5548a55639a7f18abeec9300dd5b6acb7

XML-Quelle beim Herausgeber