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KapErhStG

§ 1Steuern vom Einkommen und Ertrag der Anteilseigner

Gesetz über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln

Erhöht eine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Körperschaftsteuergesetzes ihr Nennkapital durch Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital, so gehört der Wert der neuen Anteilsrechte bei den Anteilseignern nicht zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 10.10.1967 I 977;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 38 G v. 16.12.2022 I 2294

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR008340959

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bda2be62789c6cbaf341625baeb542e5548a55639a7f18abeec9300dd5b6acb7

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