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JuSchG

Jugendschutzgesetz

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 6.5.2024 I Nr. 149

Sonst: Das G tritt gem. § 30 Abs. 1 Satz 1 an dem Tag in Kraft, an dem der Staatsvertrag der Länder über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien in Kraft tritt*. In Kraft gem. Bek. v. 1.4.2003 I 476 mWv 1.4.2003

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR273000002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0099733044e45214ffbf235eec3d8a3ac8bf827ae387e2c89735381c667ffe94

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelAbschnitt 1 Allgemeines§ 1Begriffsbestimmungen§ 2Prüfungs- und Nachweispflicht§ 3Bekanntmachung der VorschriftenAbschnitt 2 Jugendschutz in der Öffentlichkeit§ 4Gaststätten§ 5Tanzveranstaltungen§ 6Spielhallen, Glücksspiele§ 7Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe§ 8Jugendgefährdende Orte§ 9Alkoholische Getränke§ 10Rauchen in der Öffentlichkeit, TabakwarenAbschnitt 3 Jugendschutz im Bereich der Medien§ 10aSchutzziele des Kinder- und Jugendmedienschutzes§ 10bEntwicklungsbeeinträchtigende Medien§ 11Filmveranstaltungen§ 12Bildträger mit Filmen oder Spielen§ 13Bildschirmspielgeräte§ 14Kennzeichnung von Filmen und Spielprogrammen§ 14aKennzeichnung bei Film- und Spielplattformen§ 15Jugendgefährdende Medien§ 16LandesrechtAbschnitt 4 Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz§ 17Zuständige Bundesbehörde und Leitung§ 17aAufgaben§ 17bBeirat§ 18Liste jugendgefährdender Medien§ 19Personelle Besetzung der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien§ 20Vorschlagsberechtigte Verbände§ 21Verfahren der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien§ 22Aufnahme periodisch erscheinender Medien in die Liste jugendgefährdender Medien§ 23Vereinfachtes Verfahren§ 24Führung der Liste jugendgefährdender Medien§ 24aVorsorgemaßnahmen§ 24bBefugnisse und Verfahren§ 25RechtswegAbschnitt 5 Verordnungsermächtigung§ 26VerordnungsermächtigungAbschnitt 6 Ahndung von Verstößen§ 27Strafvorschriften§ 28BußgeldvorschriftenAbschnitt 7 Schlussvorschriften§ 29Übergangsvorschriften§ 29aWeitere Übergangsregelung§ 29bBericht und Evaluierung§ 30Inkrafttreten, Außerkrafttreten