JHiStruktV
§ 5
Verordnung über die Durchführung einer Statistik über die Struktur des Personals in der Jugendhilfe
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR020840974
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d77a8e935b79277ad13de2aa78b73ec19fca3ff289b6bc19023a9f8566ba794a