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JGG

Jugendgerichtsgesetz

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 11.12.1974 I 3427;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 21 G v. 25.6.2021 I 2099

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR007510953

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bb23ab5b787c328cac27ed47d8c2834be261e0292c9fd7efe60433b2674c6f6a

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtErster Teil Anwendungsbereich§ 1Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich§ 2Ziel des Jugendstrafrechts; Anwendung des allgemeinen StrafrechtsZweiter Teil JugendlicheErstes Hauptstück Verfehlungen Jugendlicher und ihre FolgenErster Abschnitt Allgemeine Vorschriften§ 3Verantwortlichkeit§ 4Rechtliche Einordnung der Taten Jugendlicher§ 5Die Folgen der Jugendstraftat§ 6Nebenfolgen§ 7Maßregeln der Besserung und Sicherung§ 8Verbindung von Maßnahmen und JugendstrafeZweiter Abschnitt Erziehungsmaßregeln§ 9Arten§ 10Weisungen§ 11Laufzeit und nachträgliche Änderung von Weisungen; Folgen der Zuwiderhandlung§ 12Hilfe zur ErziehungDritter Abschnitt Zuchtmittel§ 13Arten und Anwendung§ 14Verwarnung§ 15Auflagen§ 16Jugendarrest§ 16aJugendarrest neben JugendstrafeVierter Abschnitt Die Jugendstrafe§ 17Form und Voraussetzungen§ 18Dauer der Jugendstrafe§ 19Fünfter Abschnitt Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung§ 20§ 21Strafaussetzung§ 22Bewährungszeit§ 23Weisungen und Auflagen§ 24Bewährungshilfe§ 25Bestellung und Pflichten des Bewährungshelfers§ 26Widerruf der Strafaussetzung§ 26aErlaß der JugendstrafeSechster Abschnitt Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe§ 27Voraussetzungen§ 28Bewährungszeit§ 29Bewährungshilfe§ 30Verhängung der Jugendstrafe; Tilgung des SchuldspruchsSiebenter Abschnitt Mehrere Straftaten§ 31Mehrere Straftaten eines Jugendlichen§ 32Mehrere Straftaten in verschiedenen Alters- und ReifestufenZweites Hauptstück Jugendgerichtsverfassung und JugendstrafverfahrenErster Abschnitt Jugendgerichtsverfassung§ 33Jugendgerichte§ 33aBesetzung des Jugendschöffengerichts§ 33bBesetzung der Jugendkammer§ 34Aufgaben des Jugendrichters§ 35Jugendschöffen§ 36Jugendstaatsanwalt§ 37Auswahl der Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte§ 37aZusammenarbeit in gemeinsamen Gremien§ 38JugendgerichtshilfeZweiter Abschnitt Zuständigkeit§ 39Sachliche Zuständigkeit des Jugendrichters§ 40Sachliche Zuständigkeit des Jugendschöffengerichts§ 41Sachliche Zuständigkeit der Jugendkammer§ 42Örtliche ZuständigkeitDritter Abschnitt JugendstrafverfahrenErster Unterabschnitt Das Vorverfahren§ 43Umfang der Ermittlungen§ 44Vernehmung des Beschuldigten bei zu erwartender Jugendstrafe§ 45Absehen von der Verfolgung§ 46Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen§ 46aAnklage vor Berichterstattung der JugendgerichtshilfeZweiter Unterabschnitt Das Hauptverfahren§ 47Einstellung des Verfahrens durch den Richter§ 47aVorrang der Jugendgerichte§ 48Nichtöffentlichkeit§ 49§ 50Anwesenheit in der Hauptverhandlung§ 51Zeitweilige Ausschließung von Beteiligten§ 51aNeubeginn der Hauptverhandlung§ 52Berücksichtigung von Untersuchungshaft bei Jugendarrest§ 52aAnrechnung von Untersuchungshaft bei Jugendstrafe§ 53Überweisung an das Familiengericht§ 54UrteilsgründeDritter Unterabschnitt Rechtsmittelverfahren§ 55Anfechtung von Entscheidungen§ 56Teilvollstreckung einer EinheitsstrafeVierter Unterabschnitt Verfahren bei Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung§ 57Entscheidung über die Aussetzung§ 58Weitere Entscheidungen§ 59Anfechtung§ 60Bewährungsplan§ 61Vorbehalt der nachträglichen Entscheidung über die Aussetzung§ 61aFrist und Zuständigkeit für die vorbehaltene Entscheidung§ 61bWeitere Entscheidungen bei Vorbehalt der Entscheidung über die AussetzungFünfter Unterabschnitt Verfahren bei Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe§ 62Entscheidungen§ 63Anfechtung§ 64BewährungsplanSechster Unterabschnitt Ergänzende Entscheidungen§ 65Nachträgliche Entscheidungen über Weisungen und Auflagen§ 66Ergänzung rechtskräftiger Entscheidungen bei mehrfacher VerurteilungSiebenter Unterabschnitt Gemeinsame Verfahrensvorschriften§ 67Stellung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter§ 67aUnterrichtung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter§ 68Notwendige Verteidigung§ 68aZeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers§ 68bVernehmungen und Gegenüberstellungen vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers§ 69Beistand§ 70Mitteilungen an amtliche Stellen§ 70aUnterrichtung des Jugendlichen§ 70bBelehrungen§ 70cVernehmung des Beschuldigten§ 71Vorläufige Anordnungen über die Erziehung§ 72Untersuchungshaft§ 72aHeranziehung der Jugendgerichtshilfe in Haftsachen§ 72bVerkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand§ 73Unterbringung zur Beobachtung§ 74Kosten und AuslagenAchter Unterabschnitt Vereinfachtes Jugendverfahren§ 75§ 76Voraussetzungen des vereinfachten Jugendverfahrens§ 77Ablehnung des Antrags