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JArbSchUV

§ 8Inkrafttreten, abgelöste Vorschrift

Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden vierten Kalendermonats in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 19 V v. 11.12.2024 I Nr. 411

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR022210990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7c99278d413aa184fb380ffa31d83dc3c2fd1b6f5e43a12df6518212c22f16bc

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