ITSManKflAusbV
§ 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- 1.
Einrichten eines IT-gestützten Arbeits-
platzes mit20 Prozent, - 2.
Abwicklung eines Kundenauftrages mit 50 Prozent, - 3.
Einführen einer IT-Systemlösung mit 10 Prozent, - 4.
Kaufmännische Unterstützungs-
prozesse mit10 Prozent sowie - 5.
Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent.
- 1.
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- 2.
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- 3.
- in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- 4.
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR028000020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e87784d54941c2e6c2149c7ebd28143eb9264795b51fc1552660b551a358d19b