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§ 12Prüfungsbereich Einführen einer IT-Systemlösung
- 1.
- Hard- und Software sowie Dienstleistungen zu beschaffen,
- 2.
- Produktinformationen einzuholen und Angebotsvergleiche durchzuführen,
- 3.
- Vertragsarten und Lizenzmodelle zu unterscheiden und bedarfsgerecht auszuwählen,
- 4.
- Kundeninformationen aufzubereiten und für vertriebliche Zwecke zu nutzen,
- 5.
- eine Kalkulation zu erstellen,
- 6.
- die Bestimmungen zum Datenschutz anzuwenden und
- 7.
- die Bestimmungen zur IT-Sicherheit anzuwenden.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR028000020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e87784d54941c2e6c2149c7ebd28143eb9264795b51fc1552660b551a358d19b