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ITSEAusbV

§ 10Prüfungsbereiche von Teil 2

Verordnung über die Berufsausbildung zum IT-System-Elektroniker und zur IT-System-Elektronikerin

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur,
2.
Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen,
3.
Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR026800020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 28f33a0e8be4b54efd8ecd492cd7b8113ba07e155d84c0e4ca2e4b2acb5c864a

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