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ISAusbV 1997

§ 2Ausbildungsdauer

Verordnung über die Berufsausbildung in der Isolier-Industrie

(1) Die Stufenausbildung in der Isolier-Industrie dauert insgesamt 36 Monate.
(2) Die Ausbildung in der ersten Stufe zum Ausbildungsberuf Isolierfacharbeiter/Isolierfacharbeiterin dauert 24 Monate. In der darauf aufbauenden zweiten Stufe zum Ausbildungsberuf Industrie-Isolierer/Industrie-Isoliererin dauert die Ausbildung weitere 12 Monate.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR021700997

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3b8cb50b47b285d1bd789b94f37818145c8429761d72667e66924fc053ec7f5a

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