InvZulG 1996
§ 3Investitionszeiträume
Investitionszulagengesetz 1996
- 1.
- nach dem 31. Dezember 1990 und vor dem 1. Juli 1992 abgeschlossen hat oder
- 2.
- vor dem 1. Januar 1993 begonnen sowie nach dem 30. Juni 1992 und vor dem 1. Januar 1995 abgeschlossen hat oder
- 3.
- nach dem 31. Dezember 1992 und vor dem 1. Juli 1994 begonnen sowie vor dem 1. Januar 1997 abgeschlossen hat oder
- 4.
- nach dem 30. Juni 1994 begonnen sowie vor dem 1. Januar 1999 abgeschlossen hat und es sich um Investitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes oder um Investitionen im Sinne des § 5 Abs. 2, 3 oder 4 handelt oder
- 5.
- nach dem 30. Juni 1994 begonnen sowie vor dem 1. Januar 1997 abgeschlossen hat und es sich nicht um Investitionen im Sinne der Nummer 4 handelt.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 22.1.1996 I 60;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 19.12.1998 I 3779
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR013330991
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9d7676b390822270b32dea59f97cacd801004fa41dcd20710fbcf8be4107a620