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InvZulBerG

§ 3Inkrafttreten

Gesetz über die berechnungsrechtliche Behandlung von Investitionszulagen im preisgebundenen Wohnungsbau

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR036780974

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3d561a1213cf4ff283bcedaa8bc44bef18d0c329c0a248fb5f34feb83a7f984c

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