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InvZulBerG

§ 1Nichtberücksichtigung der Investitionszulage

Gesetz über die berechnungsrechtliche Behandlung von Investitionszulagen im preisgebundenen Wohnungsbau

Bei der Herstellung von Gebäuden und Gebäudeteilen mit preisgebundenen Wohnraum ist eine nach § 4a des Investitionszulagengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen und Beschäftigung vom 23. Dezember 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 3676) gewährte Investitionszulage in der Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Ermittlung der zulässigen Miete nicht zu berücksichtigen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR036780974

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3d561a1213cf4ff283bcedaa8bc44bef18d0c329c0a248fb5f34feb83a7f984c

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