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InvZulBerG

§ 2Berlin-Klausel

Gesetz über die berechnungsrechtliche Behandlung von Investitionszulagen im preisgebundenen Wohnungsbau

Dieses Gesetz gilt nach § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR036780974

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3d561a1213cf4ff283bcedaa8bc44bef18d0c329c0a248fb5f34feb83a7f984c

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